Ausland
Frankreich
Das Komitee für Strassenverkehrssicherheit CISR unter
Leitung des Premierministers hat am 13. Februar 2008 beschlossen
das Regime der Begegnungszone (Zone de rencontre) im französischen
Strassenverkehrsrecht aufzunehmen.
Auszug aus dem Entscheid:
Einführung des Konzeptes „Begegnungszone“
ins Strassenverkehrsrecht
Die Strassenverkehrsgesetzgebung stellt den Bürgermeistern
zwei Werkzeuge zur Verfügung, um beruhigte Verkehrszonen
zu planen: die «Fussgängerzone» und die «30er
Zone». Keines dieser beiden Mittel erlaubt eine Durchmischung
aller Nutzer öffentlicher städtischer Strassen:
Fussgänger, Radfahrer, motorisierte Nutzer und öffentliche
Verkehrsmittel.
Aufgrund der Erfahrung anderer europäischer Länder
und des Vorschlages des Leitausschusses der Überlegungen
zum « code de la rue », hat das interministerielle
Komitee für Strassensicherheit beschlossen, das Konzept
der „Begegnungszone“ ins Regelwerk des Strassenverkehrsgesetzes
aufzunehmen. In Begegnungszonen:
* wird Fussgängern der Vortritt gewährt. Diese
sind nicht verpflichtet, die Trottoirs zu benutzen.
* Die Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge wird auf
20 Km/h beschränkt.
Damit ist neben der Schweiz und Belgien Frankreich das dritte
Land, das die neue Regelung ins Strassenverkehrsrecht aufgenommen
hat.
Begegnungszonen
in Frankreich
Belgien
Belgien hat im Oktober 2005 die Begegnungszone in die «
Code de la rue » aufgenommen und war damit das erste
Land nach der Schweiz, das dieses Regime ebenfalls eingeführt
hat.
«Code
de la rue»
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