Datum: Dienstag, 7. September 2010 01:49
Ausland
Frankreich
Das Komitee für Strassenverkehrssicherheit CISR unter Leitung des Premierministers hat am 13. Februar 2008 beschlossen das Regime der Begegnungszone (Zone de rencontre) im französischen Strassenverkehrsrecht aufzunehmen.
Auszug aus dem Entscheid:
Einführung des Konzeptes „Begegnungszone“ ins Strassenverkehrsrecht
Die Strassenverkehrsgesetzgebung stellt den Bürgermeistern zwei Werkzeuge zur Verfügung, um beruhigte Verkehrszonen zu planen: die «Fussgängerzone» und die «30er Zone». Keines dieser beiden Mittel erlaubt eine Durchmischung aller Nutzer öffentlicher städtischer Strassen: Fussgänger, Radfahrer, motorisierte Nutzer und öffentliche Verkehrsmittel.
Aufgrund der Erfahrung anderer europäischer Länder und des Vorschlages des Leitausschusses der Überlegungen zum « code de la rue », hat das interministerielle Komitee für Strassensicherheit beschlossen, das Konzept der „Begegnungszone“ ins Regelwerk des Strassenverkehrsgesetzes aufzunehmen. In Begegnungszonen:
* wird Fussgängern der Vortritt gewährt. Diese
sind nicht verpflichtet, die Trottoirs zu benutzen.
* Die Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge wird auf
20 Km/h beschränkt.
Damit ist neben der Schweiz und Belgien Frankreich das dritte Land, das die neue Regelung ins Strassenverkehrsrecht aufgenommen hat.
Belgien
Belgien hat im Oktober 2005 die Begegnungszone in die « Code de la rue » aufgenommen und war damit das erste Land nach der Schweiz, das dieses Regime ebenfalls eingeführt hat.
| © 2010 Fussverkehr Schweiz | |
|
|
|